Webseite - Beta
Willkommen auf der neuen Webseite von abgefahren e.V.! Die neue Seite ist noch in der Beta Version. Es können hier und da noch Bugs und halb volle Seiten auftauchen. Wer Interesse hat mitzumachen, der meldet sich bitte einfach hier.
Anstehende Termine
Ja. VOR dem Autobahnschild, an der Auffahrt, darf man aber stehen, ebenso auf Raststätten und Parkplätzen.
Achtung! Es ist extrem gefährlich, eine Autobahn zu Fuß zu überqueren! So etwas solltest Du nie machen. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge lässt sich nur sehr schwer abschätzen.
Hier noch ein paar juristische Details:
In § 18, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung heißt es: "Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten." Wer es doch tut, zahlt ein Bußgeld von 10 Euro. Wer für Dich anhält, muss auch zahlen. Wenn Du Leute mit ausgestrecktem Arm dazu aufforderst, anzuhalten, kann das als "leichtfertige Selbstgefährdung" aufgefasst werde (OLG MÜNCHEN , Urteil vom 26.02.1991 - 5 U 3907/90, Revision vom BGH nicht angenommen VI ZR 160/91.)
